Die nächste BHV-Probenahme ist für Oktober 2020 vorgesehen. Aus diesen BHV-Proben soll auch die zweite vorgeschrieben Para-TB- Untersuchung als Poolprobe erfolgen.
Hiervon ausgeschlossen sind Betriebe, die bereits Einzeltieruntersuchungen über Milch oder Blut innerhalb der letzten 12 Monate durchgeführt haben. Dies ist auf dem Probenbegleitzettel zu vermerken, damit keine unnötigen Untersuchungen als Poolprobe erfolgen. (Para TB-Untersuchung durchstreichen)
Da der MKV keine Ergebnisse der Untersuchungen erhält und auch den Status der Betriebe nicht eindeutig kennt, teilen Sie den Status bitte ihrem Probenehmer mit. Falls noch Einzeltieruntersuchungen über Milch ausstehen, bzw. gewünscht sind, teilen Sie dies bitte ebenfalls dem MKV und ihrem Probenehmer mit. Dies ist zum Beispiel nach einer positiven Poolprobe innerhalb von 4 Wochen der Fall.