Neue Rohmilchgüteverordnung –

Tipps zur Vermeidung von Hemmstofffällen

 Die geänderte Rohmilchgüteverordnung mit sensibleren Testverfahren für Hemmstoffe ist ein Thema, das alle Landwirte in ihrer täglichen Arbeit fordert. Die folgenden praktischen Hinweise helfen dabei, Hemmstofffälle zu vermeiden.

 Die wichtigsten Hinweise vorab:

  • Nicht allein auf die Wartezeit verlassen.
  • Nach jeder antibiotischen Behandlung und nach Ablauf der Wartezeit erst Hemmstofftest durchführen, bevor die Milch in den Tank gegeben wird.
  • Nur neue Tests verwenden, die den Vorgaben der neuen Rohmilchgüteverordnung entsprechen (z.B. Delvo T von DSM, Vertrieb durch Milku Tierhygiene GmbH; MT EF4G von Zeulab, Vertrieb durch Packhaus Rockmann GmbH). Hinweise zu geeigneten mikrobiologischen Testverfahren unter: https://idf-germany.com/wp-content/uploads/2021/08/VDM-Uebersicht-Hemmstofftests-fuer-Milcherzeuger.pdf

 Test mit Molkerei und / oder Untersuchungsstelle abstimmen

 Medikamenteneinsatz

  •  Antibiotika oder andere Medikamente so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig einsetzen.
  • Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4 Generation gelten in der Humanmedizin als Reserveantibiotika und sollen daher in der Tiermedizin möglichst zurückhaltend eingesetzt werden.
  • Anwendung und Dosierung immer nach Vorgabe des Veterinärs bzw. der Packungsbeilage vornehmen.
  • Vorsicht bei höherer Dosierung und Kombination von Präparaten: die Wartezeit verlängert sich dadurch.
  • Bei Tieren mit Stoffwechselstörungen kann die Wartezeit verlängert sein.
  • Jede Behandlung beachten, z.B. auch mögliche antibiotische Wirkung von Sprays oder Uterusstäben.
  • Einsatz von Zitzenversieglern als Alternative zu antibiotischen Trockenstellern prüfen.
  • Die Lagerung von Antibiotika sollte gemäß Packungsbeilage an einem geschützten Ort erfolgen. Medikamente, die zu warm geworden sind, verlängern die Wartezeit.

 

  • Einhaltung der Wartezeit
  • Nach Verabreichung eines Medikamentes Wartezeit laut Packungsbeilage bzw. Hinweis des Tierarztes einhalten (gilt für jeden Einsatz von Antibiotika oder anderen Medikamenten).
  • Einhaltung der Wartezeit ist gesetzlich geregelt. Bei offensichtlichen Verstößen wird ein Hemmstofffall von der Veterinärverwaltung an die Staatsanwaltschaft gemeldet.

 

  • Hemmstofftest
  • Bakteriologischer Hemmstofftest vom Gemelk der behandelten Kuh nach jedem Medikamenteneinsatz und nach Ablauf der Wartezeit.
  • Erst nach negativem Hemmstofftest (= keine Hemmstoffe nachweisbar) darf Milch der behandelten Kuh in den Lagertank gemolken und abgeliefert werden.
  • Angewandtes Testverfahren muss den Vorgaben der neuen RohmilchGütV entsprechen und den/ die Wirkstoff/e des eingesetzten Medikamentes erkennen
  • Die Untersuchungsstellen in Niedersachsen setzen den Hemmstofftest Delvo T ein.
  • Vorsicht beim Einsatz von Chinolonen. Sie werden vom Delvo T nur ungenügend und vom MT EF4G überhaupt nicht erfasst. Die Untersuchungsstellen setzen deshalb zur Untersuchung auf Chinolone einen speziellen Test ein (in Niedersachsen den Schnelltest “Quino-Scan“ der Firma Packhaus Rockmann GmbH).  Wenn eine Kuh mit einem Chinolon behandelt wurde, muss die Absicherung daher mit einem Test erfolgen, der ausreichend empfindlich auf Chinolone reagiert. Beim Einsatz von Chinolonen ist daher besondere Vorsicht und eine eingehende Beratung durch den Tierarzt geboten.
  • Bei Probenahme aus der Milch vorab immer ausreichend umrühren z.B. im Melkeimer. Probe nicht einfach von oben abschöpfen. Eine Probe aus aufgerahmter Milch kann zu falschen Ergebnissen führen.
  • Probenahme muss immer aus repräsentativer gut durchmischter Menge des gesamten Gemelks erfolgen, keine Proben direkt aus Euterviertel.
  • Anwendungsanweisung des Testherstellers genau beachten. 
  • Viele Molkereien bieten die Untersuchung von Einzeltierproben auf Hemmstoffe als Service an.

 Stall-Management behandelter Tiere

  • Betroffene Tiere immer erst kennzeichnen, dann behandeln.
  • Umgehende Information aller Mitarbeiter.
  • Erforderliche Dokumentationen durchführen.
  • Behandelte Kühe als eigene Gruppe aufstallen und separat melken, nach einer Trennung der Lagertankverbindung.
  • Behandelte Tiere idealerweise zuletzt melken.
  • Ist keine Trennung möglich, das Melkgeschirr und andere milchführende Teile gründlich mit heißem Wasser zwischenreinigen (nicht nur mit kaltem Wasser).
  • Ausreichend große Eimer zur Milchgewinnung von behandelten Kühen verwenden und dabei mögliches Aufschäumen der Milch beachten.
  • Immer separate Reinigungstücher, Vormelk- und Dippbecher sowie Melkhandschuhe verwenden.
  • Hemmstoffhaltige Milch nie in der Milchkammer „parken“.
  • Besaugen behandelter Tiere durch andere Kühe verhindern.
  • Bei AMS-Betrieben korrekte Eingaben an der Robotertechnik vornehmen. Erst die Behandlung eingeben, dann die Kuh behandeln.
  • Bei AMS-Betrieben laufend die korrekte Trennung der Milch sowie die Funktion der Zwischenreinigung kontrollieren.
  • Bei zugekauften Tieren Medikamenteneinsatz und Wartezeiten erfragen und immer einen Hemmstofftest durchführen.
  • Bei antibiotisch trockengestellten Tieren ebenfalls zwingend Wartezeit einhalten. Gemelk des Einzeltiers untersuchen und erst dann nach negativem Ergebnis in Lagertank melken. Vorsicht insbesondere bei spätem Trockenstellen oder zu frühem Abkalben.

 

  • Reinigungs- u. Desinfektionsmittel (u.a. Dippmittel)
  • Können wie Medikamente hemmstoffwirksam sein.
  • Mittel immer streng nach Herstellerangaben einsetzen und nicht überdosieren.
  • Bei Anwendung an milchführenden Teilen bzw. in der Milchlagertechnik auf ausreichende Nachspülung achten.

 

  • Schädlings- und Unkrautbekämpfungsmittel
  • Können hemmstoffwirksam sein.
  • Jeden Kontakt zu Futtermitteln, Tränkewasser und Milch ausschließen.

 

 Download der kompletten Information als PDF

Vermeidung von Hemmstofffaellen
 

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