Der MKV informiert 

  • Hinweis an unsere AMS-Betriebe
  • Bitte achten sie darauf Proben von frischmelkenden Kühen (Biestmilchen)  beim Umstellen in die Transportkisten auszuleeren, und als Leerflasche einzufügen. Gerade beim Einsatz von Zitzenversieglern führen solche Proben zu Verstopfungen am Untersuchungsgerät. Achten Sie bei der Anwendung durch zudrücken des oberen Strichkanals darauf  das der Versiegler im Strichkanal verbleibt und nicht ins obere Drüsengewebe gelangt. Nur so kann er wirksam sein.
  • Leukose / Brucellose-Probenahme läuft Ende März bis Anfang Mai 2023 für niedersächsische Betriebe

In den nächsten Wochen werden auf Anforderung der Tierseuchenkasse wieder ca. 1/3 der niedersächsischen Betriebe beprobt. Je 100 melkende Kühe ist eine Sammelmilchprobe über unsere Mitarbeiter zu ziehen. Bitte unterstützen sie unsere Mitarbeiter hierbei.

Die Beprobung ist mit der Unterschrift des Betriebes zu bestätigen. Bei Roboterbetrieben werden die MLP-Proben im Labor gepoolt.   Es konnte im Vorjahr die Leukose/ Brucellose Freiheit in allen Fällen bestätigt werden, was eine Voraussetzung für den Export von Rindern u. Milchprodukten ist.

 

  • BHV – Ergebnisse

Bitte teilen Sie uns unbedingt mit, falls es positive oder zweifelhafte Poolproben Ergebnisse gegeben hat. Wir erhalten als Kontrollverein keine Nachricht darüber und werden nur von einigen Veterinärämtern darüber informiert.

  • Falls eine BHV-Probe positiv oder zweifelhaft ist, sollte sich der Betrieb bei dem zuständigen Vet.Amt informieren wie weiter verfahren werden soll!
  • Es ist dann mit dem VET.Amt zu klären, ob eine erneute Poolprobe, Einzelmilch oder eine Komplettuntersuchung des ganzen Bestandes einschließlich der Trockensteher und Rinder über 24 Monate gefordert wird.
  • Aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, dass der MKV dann zwingend vom Betrieb informiert werden muß, falls zukünftig keine BHV- Poolproben mehr gezogen werden sollen. Ansonsten gehen wir davon aus, dass weiterhin 3-malig pro Jahr die Poolproben genommen werden sollen, bzw. müssen.

Alternativ gäbe es sonst die Möglichkeit 1* jährlich Einzelmilchproben und / oder Blutproben vom Gesamtbestand einschl. Trockensteher u. Rinder über 24 Monate vom Gesamtbestand zu ziehen. Die Jahresfrist muss dann strikt eingehalten werden.

Bitte tauschen Sie sich hierüber intensiv mit dem Leistungsprüfer bzw. dem MKV aus, damit kein Status verloren geht oder zusätzlicher Aufwand durch nicht notwendige Poolproben entsteht.

  • Die Verantwortung den Untersuchungspflichten nachzukommen, bleibt beim Betrieb. 
  • Para TB – Ergebnisse
  • Sollte eine ParaTB-Poolprobe positiv sein, so besteht die Untersuchungspflicht aller Tiere über 24 Monate innerhalb von 2 Monaten. Bitte melden Sie sich in diesen Fällen möglichst sofort beim MKV, damit eine eventuelle Einzelmilch- Beprobung mit der nächsten MLP eingeplant werden kann.
  • Teilen sie uns zudem mit, falls sie von Einzelmilch auf Poolprobe wechseln wollen oder umgekehrt. 
  • Die Verantwortung den Untersuchungspflichten nachzukommen, bleibt beim Betrieb.
  • Bei Fragen dazu rufen Sie uns bitte an - Tel 05037/301244 oder 247, oder sprechen sie ihren Milchkontrolleur oder zuständigen Milchleistungsoberprüfer an.

 

Termine

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Kontakt

MKV - Milchwirtschaftlicher Kontrollverband Mittelweser e. V.

Bahndamm 9
31547 Rehburg-Loccum

Telefon: +49 (0) 50 37 - 30 12 46
Telefax: +49 (0) 50 37 - 98 229
E-Mail: info@mkv-rehburg.de

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